Lebensversicherung - Die aktuelle Situation bei Rückabwicklung und Widerruf

Sie haben gehört, mit Rückabwicklung und Widerruf einer Lebensversicherung lässt sich die mäßige Rendite nachträglich in eine gute Anlage verwandeln? Dann wären Sie bei uns vor ca. 10 Jahre absolut richtig gewesen. Aktuell sieht die Situation aber aus wie folgt:

Kaum noch Chancen, mit Rückabwicklung ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Aufgrund verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs war ab etwa 2012 der Weg frei für die Ausübung des Widerrufsrechts bei Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind. Wir haben als Spezialisten vielen Jahre den Widerruf und die Rückabwicklung von Lebensversicherungen vertreten und tausenden Mandanten damit zu einem guten Ergebnis verholfen.

Heute ist der Widerruf einer Lebensversicherung aus der Zeit von 1994 bis 2007 nur noch in extrem wenigen Ausnahmefällen wirtschaftlich sinnvoll!

Warum hat sich die Situation geändert? Weil sich die Rechtsprechung praktisch um 180 Grad gedreht hat.

Während 2012 noch die meisten Widerrufsbelehrungen als rechtswidrig betrachtet wurden, halten dieselben Belehrungen heute einer Prüfung stand. Während 2012 ein Verwirkung des Widerrufsrechts so gut wie nie angenommen wurde, prüfen die Gerichte dies heute sehr genau und haben eine Vielzahl von Fallkonstellationen entwickelt, bei denen standardmäßig eine Verwirkung angenommen wird.

Voraussetzung dafür, dass ein Widerruf überhaupt geprüft werden kann, sind:

  1. das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung, in der die Ausübung des Widerrufsrechts bei einer Lebensversicherung NICHT AUSGESCHLOSSEN ist (Fast alle neueren RSVs, die nach 2019 abgeschlossen wurden, enthalten diesen Ausschluss).
  2. Die Lebensversicherung darf nie zur Sicherung eines Darlehens verwendet (abgetreten) worden sein.
  3. Es dürfen auch sonst keine Verfügungen über die Versicherung getroffen worden sein.
  4. Es müssen sämtliche Vertragsunterlagen einschließlich des Begrüßungsschreibens, mit dem die Police erstmals übersandt wurde, die Widerrufsbelehrung und die AVB vorhanden sein.

Nur wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Prüfung des Widerrufsrechts nach unserer Ansicht noch sinnvoll.

Keine Kostenlose Prüfung mehr durch uns!

Viele Jahre haben wir kostenlose Prüfungen der Widerrufsmöglichkeit durchgeführt oder dies für eine Pauschale angeboten. Diesen Service können wir leider nicht mehr anbieten.

Warum?

Aktuell beobachten wir große Werbekampagnen von Anbietern wie Helpcheck. Da wird massiv auf den Social-Media-Plattformen mit der aussage geworben, man könne mit dem Widerruf von Lebensversicherungen ordentlich Rendite machen. Wie das gehen soll, ist für uns unverständlich.

Leider haben wir in den Vergangenen Jahren auch schon einige extrem unseriöse Anbieter gesehen, die zwar bald wieder verschwunden sind, aber bei den „Anlegern“ einen enormen Schaden verursacht haben und teilweise schlicht betrügerisch agiert haben. Deshalb an dieser Stelle:

Vorsicht vor unseriösen Anbietern!

Schauen Sie sich ganz genau an, welche Kosten für Sie entstehen und welche Versprechungen gemacht werden. Aussagen, wonach die Ausübung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen aus der Zeit von 1994 bis 2007 grundsätzlich eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für eine gute Rendite bieten, sind nach unserer Meinung heute schlicht und einfach falsch.

 

Das sagen unsere Mandanten:

 

Empfohlen von:

finanztip.de

Das anwaltsbüro47 wird von finanztip.de als spezialisierte Kanzlei für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen empfohlen.



Erfahrungen & Bewertungen zu anwaltsbüro47

Gegen folgende Versicherungen sind wir bereits tätig:

Aachener Münchener Lebensvers. AG
Allianz Lebensversicherungs AG
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
ARAG-Lebensversicherungs AG
Athene Lebensversicherung AG
Atlanticlux LV S.A.
AXA Lebensversicherung
AXA Life Europa Ltd.
Barmenia Allgemeine Vers. AG
Basler Lebensversicherungs-AG
Bayern-Versicherung Lebensvers. AG
Canada Life Assurance Europe Ltd.
Clerical Medical Investment Group Ltd.
Clerical Medical Management GmbH
CONDOR Allgemeine Vers. AG
Continentale Lebensvers. AG.
CosmosDirekt Lebensvers.-AG
Credit Suisse Life & Pensions AG
D.C.M. Verwaltungs GmbH & Co. KG
DBV Deutsche Beamten Vers. AG
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Debeka Lebensvers. AG
DekaBank
Deutsche Ärzteversicherung AG
DEVK Allgemeine Lebensvers. AG
Die Stuttgarter Lebensvers. AG.
ERGO Lebensversicherung AG
Europa Lebensversicherung AG
Generali Lebensversicherung AG
Gerling-Konzern Lebensvers.-AG
Gothaer Allgemeine Vers. AG
Hamburg-Mannheimer Vers.-AG
Hannoversche Lebensvers. AG
HDI Lebensversicherung AG
Heidelberger Leben Service Man. GmbH
Heidelberger Lebensvers. AG
Helvetia International Vers. AG
HUK-Coburg-Lebensvers. AG
Karlsruher Lebensvers. AG
Liberty Europe
MLP Lebensversicherung AG
Münchner Verein Lebensvers. AG
neue leben LV AG
Nürnberger Lebensversicherung AG
PB Lebensversicherung AG
PrismaLife AG
R + V Lebensversicherung AG
R + V Luxembourg Lebensvers. S.A.
R + V Pensionsversicherung a.G.
Scottish Widows Ltd.
SDK Süddeutsche Lebensvers. AG
Skandia Lebensversicherung AG
Standard Life Assurance Ltd.
Standard Life Versicherung
SV Sparkassenversicherung
Swiss Life AG
Vereinigte Postversicherung
Victoria Lebensversicherung AG
Vienna-Life Lebensversicherung AG
Volksfürsorge Deutsche Lebensvers. AG
Volkswohl-BUND Sachvers. AG
VORSORGE Lebensversicherung AG
Württembergische Lebensvers. AG
WWK Lebensversicherung AG
Zurich Agrippina LV AG
Zurich Deutscher Herold LV AG
Zürich Lebensvers.-Gesellschaft

FAQ zum Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen

Ganz einfach:

Im Fall einer Kündigung erhalten Sie lediglich einen Bruchteil der bis dahin einbezahlten Beträge sowie einen Anteil an dem, was der Versicherer mit diesen Beträgen erwirtschaftet hat.

Die Rückabwicklung bedeutet, dass Sie so gestellt werden, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden. Sie erhalten also sämtliche von Ihnen bezahlten Beiträge zurück, ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten. Darüber hinaus erhalten Sie eine Verzinsung der Beiträge, die wir derzeit weit über dem ansetzen, was derzeit bei Geldanlagen regelmäßig zu erzielen ist.

Ein Beispiel:

Sie haben im Jahr 2000 einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschlossen und zahlen monatlich 200,- Euro.

Wenn Sie den Vertrag heute Kündigen, könnte sich ein Rückkaufswert von etwa 15.000,- Euro ergeben. Tatsächlich in die Lebensversicherung einbezahlt haben Sie in 13 Jahren aber ca. 31.000,- Euro.

Bei erfolgreicher Ausübung des Widerrufsrechts und der Rückabwicklung der Lebensversicherung erhalten Sie die kompletten 31.000,- Euro und zusätzlich eine Verzinsung dieses Betrages. Kündigen Sie dagegen den Vertrag und akzeptieren den von der Versicherung berechneten Rückkaufswert, dann verlieren Sie im Beispiel über die Hälfte des investierten Kapitals. Der Rücktritt ist also die deutlich bessere Alternative!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, besteht nahezu kein Kostenrisiko, denn so gut wie alle vor 2015 abgeschlossenen RSV decken den Streit über ein Widerrufsrecht mit ab. Hier fällt also lediglich Ihre Selbstbeteiligung an, wenn der Gegner nicht die vollen Kosten übernehmen muss. Die Selbstbeteiligung liegt meist bei ca. 150,- EUR – je nach Versicherungsvertrag.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, aber dennoch Ihr Geld durch einen Widerruf zurück holen wollen, können sie auch jetzt noch eine RSV abschließen!
Warum und wie das geht, erfahren Sie hier.

Die Antworten darauf finden Sie

Auch wenn inzwischen weitgehend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen Lebens- und Rentenversicherungsverträge auch heute noch widerrufen werden können, zahlen die Versicherer nicht einfach die einbezahlten Beiträge nebst Zinsen und Nutzungen zurück. Vom Zeitpunkt des Widerrufs bis zum Erhalt des gesamten Ihnen zustehenden Betrages müssen Sie derzeit noch mindestens mehrere Monate einplanen. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, ist ein Zeitraum von 9 – 18 Monaten nicht unrealistisch.

Wenn Sie schnell Geld benötigen, können Sie die Versicherung zusätzlich zum Widerruf auch kündigen, dann wird Ihnen der Rückkaufswert sofort ausbezahlt und der Streit betrifft nur noch die Differenz zu dem Betrag, der Ihnen aufgrund der Rückabwicklung zusteht – oft eine erhebliche Summe.

Videos zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Unsere Veröffentlichungen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen: